Wenn Sie ein Unternehmen führen oder in einem Unternehmen IT-(Sicherheits-)Verantwortlich sind, haben Sie bestimmt davon gehört, dass mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), dass Anfang 2023 in Kraft getreten ist und nun auch von Deutschland umgesetzt werden muss, mehr Unternehmen betroffen sind als von NIS-1 aus 2016. Die aktualisierte NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI bietet nun eine konkrete Hilfestellung für Organisationen, um festzustellen, ob Sie von den neuen Vorgaben betroffen sind.
Die wichtigsten Änderungen des NIS-2:
- Erweiterter Anwendungsbereich: Neben den klassischen kritischen Infrastrukturen wie Energie und Gesundheit umfasst die Richtlinie nun auch Sektoren wie digitale Dienste, Telekommunikation und Lieferketten.
- Erhöhte Compliance-Anforderungen: Unternehmen müssen umfangreichere Maßnahmen zur IT-Sicherheit umsetzen und ihre Risikomanagement-Strategien überarbeiten.
- Strengere Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen schneller gemeldet werden, was eine verbesserte Transparenz und Reaktion auf Cyberangriffe ermöglichen soll.
Da die NIS-2-Richtlinie erhebliche Strafen für Verstöße vorsieht, ist es für Unternehmen essenziell festzustellen, ob sie unter die neue Regelung fallen und welche nächsten Schritte erforderlich sind.
Vorteile der NIS-2-Betroffenheitsprüfung:
- Transparenz: Unternehmen erfahren, ob sie von den NIS-2-Vorgaben betroffen sind.
- Zeitersparnis: Die Prüfung ist einfach und bequem über die Webseite des BSI durchführbar.
- Aktualität: Die Prüfung wurde an den aktuellen Gesetzesentwurf des NIS2UmsuCG angepasst.
Wie funktioniert die Betroffenheitsprüfung?
Die Betroffenheitsprüfung ist über die Webseite des BSI zugänglich und besteht aus einem Fragebogen, der verschiedene Aspekte des Unternehmens abfragt, darunter Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Sektor und Art der Dienstleistungen (z.B. kritische Infrastrukturen oder digitale Dienstleistungen).
Anhand der Antworten erhält das Unternehmen eine Auswertung, ob es von den Vorgaben der NIS-2-Richtlinie betroffen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind.
Zusätzliche Schritte für Ihre Cybersicherheit:
Ziel der NIS-2-Richtlinie ist es, die Cybersicherheit in der gesamten EU zu stärken und kritische Infrastrukturen besser vor Bedrohungen zu schützen. Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder nicht sollten Sie die Cybersicherheit Ihres priorisieren. Abgesehen von präventiven Maßnahmen ist eine Cyber-Versicherung ein wichtiger Bestandteil Ihres Risikomanagements. Sollte Ihr Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs werden, hilft die Versicherung, finanzielle Schäden abzufangen und bietet oft auch Unterstützung bei der Reaktion auf Vorfälle.